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Überprüfung des ARGE BIO-Standards

Die LebensmittelFairSicherung ist von der ARGE BIO mit der operativen Umsetzung, Prüfung der Einhaltung sowie mit der Bewertung nach dem privatrechtlichen ARGE BIO-Standard beauftragt.

Überprüfung des ARGE BIO-Standards

Die LebensmittelFairSicherung ist von der ARGE BIO  mit der operativen Umsetzung, Prüfung der Einhaltung sowie mit der Bewertung nach dem privatrechtlichen ARGE BIO-Standard beauftragt.

  • Überprüfung von Vorgaben zu erhöhter Sicherheit bei Bio-Produkten (Modul 1)
  • Bewertung nach Kriterien zu verstärkter Glaubwürdigkeit der Akteur:innen (Modul 2). Dabei werden unter anderem an Bio gestellte Mehrwert-Erwartungen inkludiert, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen:
    Klimaschonung – Lebensmittelverschwendung – Energie- und Materialverbrauch – Wassermanagement – Fairness – Kreislaufwirtschaft und lokal organisierte Produktionssysteme

  • Wahrung von Fehlerlosigkeit, Transparenz und Wahrheit bei Produktkennzeichnung und Endverpackung

  • Überwachung spezifizierter Grenzwerte bei nicht erlaubten Substanzen anhand externer Analysen

  • Prüfung der Lieferketten
  • Durchführung von Audits vor Ort, jedenfalls im Zuge der Erstproduktion von „ARGE BIO-Standard geprüften“ Bio-Produkten
  • Beschränkung bei Kultivierung gleicher Produkte auf Umstellungs- und anerkannten Flächen

  • Überprüfung von Vorgaben zu erhöhter Sicherheit bei Bio-Produkten (Modul 1)
  • Bewertung nach Kriterien zu verstärkter Glaubwürdigkeit der Akteur:innen (Modul 2). Dabei werden unter anderem an Bio gestellte Mehrwert-Erwartungen inkludiert, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen:
    Klimaschonung – Lebensmittelverschwendung – Energie- und Materialverbrauch – Wassermanagement – Fairness – Kreislaufwirtschaft und lokal organisierte Produktionssysteme

  • Wahrung von Fehlerlosigkeit, Transparenz und Wahrheit bei Produktkennzeichnung und Endverpackung

  • Überwachung spezifizierter Grenzwerte bei nicht erlaubten Substanzen anhand externer Analysen

  • Prüfung der Lieferketten
  • Durchführung von Audits vor Ort, jedenfalls im Zuge der Erstproduktion von „ARGE BIO-Standard geprüften“ Bio-Produkten
  • Beschränkung bei Kultivierung gleicher Produkte auf Umstellungs- und anerkannten Flächen