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Überprüfung des ARGE BIO-Standards

Die LebensmittelFairSicherung ist von der ARGE BIO mit der operativen Umsetzung, Prüfung der Einhaltung sowie mit der Bewertung nach dem privatrechtlichen ARGE BIO-Standard beauftragt.

Überprüfung des ARGE BIO-Standards

Die LebensmittelFairSicherung ist von der ARGE BIO  mit der operativen Umsetzung, Prüfung der Einhaltung sowie mit der Bewertung nach dem privatrechtlichen ARGE BIO-Standard beauftragt.

  • Überprüfung von Vorgaben zu erhöhter Sicherheit bei Bio-Produkten (Modul 1)
  • Bewertung nach Kriterien zu verstärkter Glaubwürdigkeit der Akteur:innen (Modul 2). Dabei werden unter anderem an Bio gestellte Mehrwert-Erwartungen inkludiert, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen:
    Klimaschonung – Lebensmittelverschwendung – Energie- und Materialverbrauch – Wassermanagement – Fairness – Kreislaufwirtschaft und lokal organisierte Produktionssysteme

  • Wahrung von Fehlerlosigkeit, Transparenz und Wahrheit bei Produktkennzeichnung und Endverpackung

  • Überwachung spezifizierter Grenzwerte bei nicht erlaubten Substanzen anhand externer Analysen

  • Prüfung der Lieferketten
  • Durchführung von Audits vor Ort, jedenfalls im Zuge der Erstproduktion von „ARGE BIO-Standard geprüften“ Bio-Produkten
  • Beschränkung bei Kultivierung gleicher Produkte auf Umstellungs- und anerkannten Flächen

  • Überprüfung von Vorgaben zu erhöhter Sicherheit bei Bio-Produkten (Modul 1)
  • Bewertung nach Kriterien zu verstärkter Glaubwürdigkeit der Akteur:innen (Modul 2). Dabei werden unter anderem an Bio gestellte Mehrwert-Erwartungen inkludiert, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen:
    Klimaschonung – Lebensmittelverschwendung – Energie- und Materialverbrauch – Wassermanagement – Fairness – Kreislaufwirtschaft und lokal organisierte Produktionssysteme

  • Wahrung von Fehlerlosigkeit, Transparenz und Wahrheit bei Produktkennzeichnung und Endverpackung

  • Überwachung spezifizierter Grenzwerte bei nicht erlaubten Substanzen anhand externer Analysen

  • Prüfung der Lieferketten
  • Durchführung von Audits vor Ort, jedenfalls im Zuge der Erstproduktion von „ARGE BIO-Standard geprüften“ Bio-Produkten
  • Beschränkung bei Kultivierung gleicher Produkte auf Umstellungs- und anerkannten Flächen

Lieferant:innenbewertung

Lieferant:innenbewertung

Als Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie produktbezogene Lieferant:innenbewertungen. Dadurch können Lebensmittel-Lieferant:innen (ggf. mit der Betriebsstätte der letzten Verarbeitung) ihre Leistungen sichtbar machen und Mehrwerte des gelieferten Bio-Produkts abgebildet werden.
Durch Aufzeigen von individuellen Stärken und Bereichen mit Verbesserungspotential hat die Bewertung das Ziel, Akteur:innen zur Weiterentwicklung zu motivieren. Unsere Lieferant:innenbewertung ermöglicht es, verschiedene Lieferant:innen miteinander zu vergleichen. Dadurch können diese Bewertungen als Indikator für Einkaufsentscheidungen herangezogen werden.

Als Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie produktbezogene Lieferant:innenbewertungen. Dadurch können Lebensmittel-Lieferant:innen (ggf. mit der Betriebsstätte der letzten Verarbeitung) ihre Leistungen sichtbar machen und Mehrwerte des gelieferten Bio-Produkts abgebildet werden.
Durch Aufzeigen von individuellen Stärken und Bereichen mit Verbesserungspotential hat die Bewertung das Ziel, Akteur:innen zur Weiterentwicklung zu motivieren. Unsere Lieferant:innenbewertung ermöglicht es, verschiedene Lieferant:innen miteinander zu vergleichen. Dadurch können diese Bewertungen als Indikator für Einkaufsentscheidungen herangezogen werden.

Beispiel für eine Bewertung für Lebensmitteleinzelhändler über 2 Stufen (Kontraktpartner:in mit externer Verarbeitungsstätte), zur Darstellung der unterschiedlichen Bewertung hinsichtlich der Kapitel im ARGE BIO Standard V5. Das Thema Sicherheit ist hier mit aufgenommen um sichtbar zu machen, dass alle KO und Mindestkriterien und damit das Thema Sicherheit vollumfänglich eingehalten ist.

Beispiel für eine Bewertung für Lebensmitteleinzelhändler:in über 2 Stufen (Kontraktpartner:in mit externer Verarbeitungsstätte), zur Darstellung der unterschiedlichen Bewertung hinsichtlich der Kapitel im ARGE BIO-Standard V5. Das Thema Sicherheit ist hier mit aufgenommen um sichtbar zu machen, dass alle KO- und Mindestkriterien und damit das Thema Sicherheit vollumfänglich eingehalten ist.

Vergleich zweier Unternehmen zur Veranschaulichung der Unterschiede im Kapitel 2.5 Weitere berechtigte Mehrwert-Erwartungen und im Kapitel 2.8 BIO-Engagement der SystemteilnehmerInnen auf Ebene der Unterkapitel.
In dieser Form ist es auch möglich noch eine Stufe weiter ins Detail zu gehen, mehr als 2 Unternehmen zu vergleichen oder die Unterschiede für eigene (vom Standard abgedeckte) Interessensgebiete hervorzuheben.

Vergleich zweier Unternehmen zur Veranschaulichung der Unterschiede im Kapitel 2.5 Weitere berechtigte Mehrwert-Erwartungen und im Kapitel 2.8 BIO-Engagement der SystemteilnehmerInnen auf Ebene der Unterkapitel.
In dieser Form ist es auch möglich noch eine Stufe weiter ins Detail zu gehen, mehr als 2 Unternehmen zu vergleichen oder die Unterschiede für eigene (vom ARGE BIO-Standard abgedeckte) Interessensgebiete hervorzuheben.

Ihr Nutzen

Ihr Nutzen

Sichere, skandalfreie und langfristig verfügbare Bio-Produkte

  • … bei denen einzelproduktbezogen und nicht nur als Stichprobe geprüft ist, ob die gesetzlichen Bio-Vorgaben eingehalten sind.

  • … für die zusätzliche Regeln gelten, durch welche Schwachstellen im Kontrollsystem beseitigt werden.

  • … bei welchen zeitgerecht eine Abfederung von Risiken vorgenommen wird, durch Prüfung von (geplanten) Aktivitäten vorab oder in Echtzeit.

  • … von denen detailliert, im Vorhinein und laufend bekannt ist, woher sie kommen, von wem sie verarbeitet werden und wer für welche Schritte im Gesamtprozess verantwortlich ist.

  • … die einem Gesamtsystem-Check unterzogen wurden, der sicherstellt, dass die Bio-Kontrollkette keine Lücke oder Unterbrechung aufweist.

  • … bei denen die Verknüpfung der Kontrollprozesse zwischen den einzelnen Wertschöpfungsstufen sichergestellt ist und bei denen die Informationen der verschiedenen Stufen auf Plausibilität geprüft wurden, sodass die gesetzlichen Vorsorge- und Vorbeugungsmaßnahmen stufenübergreifend verfügbar sind.

Sichere, skandalfreie und langfristig verfügbare Bio-Produkte

  • … bei denen einzelproduktbezogen und nicht nur als Stichprobe geprüft ist, ob die gesetzlichen Bio-Vorgaben eingehalten sind.

  • … für die zusätzliche Regeln gelten, durch welche Schwachstellen im Kontrollsystem beseitigt werden.

  • … bei welchen zeitgerecht eine Abfederung von Risiken vorgenommen wird, durch Prüfung von (geplanten) Aktivitäten vorab oder in Echtzeit.

  • … von denen detailliert, im Vorhinein und laufend bekannt ist, woher sie kommen, von wem sie verarbeitet werden und wer für welche Schritte im Gesamtprozess verantwortlich ist.

  • … die einem Gesamtsystem-Check unterzogen wurden, der sicherstellt, dass die Bio-Kontrollkette keine Lücke oder Unterbrechung aufweist.

  • … bei denen die Verknüpfung der Kontrollprozesse zwischen den einzelnen Wertschöpfungsstufen sichergestellt ist und bei denen die Informationen der verschiedenen Stufen auf Plausibilität geprüft wurden, sodass die gesetzlichen Vorsorge- und Vorbeugungsmaßnahmen stufenübergreifend verfügbar sind.

Mit ausgewählten Mehrwerten und
belegbaren Zusatznutzen aufgeladene Bio-Produkte

  • … die deutlich mehr als die gesetzlichen Vorgaben erfüllen

  • … die in Hinblick auf zusätzliche Erwartungen (z. B. von Konsument:innen und diversen meinungsbildenden Organisationen) mit einem nachvollziehbaren System bewertet sind, wodurch deren Mehrwert belegbar sowie durch das Logo „ARGE BIO-Standard geprüft“ auf den Verpackungen und in der Öffentlichkeit kommunizierbar ist
  • … die – unter Beachtung der Akteur:innen, die für deren Herstellung verantwortlich sind – in Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des ARGE BIO-Standards mit gleichartigen Bio-Produkten verglichen werden können

  • … welche von Bio-Lieferant:innen hergestellt werden, die in Hinblick auf Bio-Sicherheit und ihre Leistungen zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit von Bio-Produkten miteinander verglichen werden können und die so ihre besonderen Leistungen (auch dem Einkauf gegenüber) sichtbar machen können

  • … die bei diversen Labelbewertungen und Produkt-Rankings als „besonders vertrauenswürdig“ eingestuft werden können

  • … die einen Beitrag zur Erreichung strategischer (Nachhaltigkeits-) Zielsetzungen Ihres Betriebes leisten können

  • … durch die eine langfristige Bindung einer besonders kaufkräftigen und kauffreudigen Konsument:innengruppe forciert werden kann

Mit ausgewählten Mehrwerten und
belegbaren Zusatznutzen aufgeladene Bio-Produkte

  • … die deutlich mehr als die gesetzlichen Vorgaben erfüllen

  • … die in Hinblick auf zusätzliche Erwartungen (z. B. von Konsument:innen und diversen meinungsbildenden Organisationen) mit einem nachvollziehbaren System bewertet sind, wodurch deren Mehrwert belegbar sowie durch das Logo „ARGE BIO-Standard geprüft“ auf den Verpackungen und in der Öffentlichkeit kommunizierbar ist
  • … die – unter Beachtung der Akteur:innen, die für deren Herstellung verantwortlich sind – in Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des ARGE BIO-Standards mit gleichartigen Bio-Produkten verglichen werden können

  • … welche von Bio-Lieferant:innen hergestellt werden, die in Hinblick auf Bio-Sicherheit und ihre Leistungen zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit von Bio-Produkten miteinander verglichen werden können und die so ihre besonderen Leistungen (auch dem Einkauf gegenüber) sichtbar machen können

  • … die bei diversen Labelbewertungen und Produkt-Rankings als „besonders vertrauenswürdig“ eingestuft werden können

  • … die einen Beitrag zur Erreichung strategischer (Nachhaltigkeits-) Zielsetzungen Ihres Betriebes leisten können

  • … durch die eine langfristige Bindung einer besonders kaufkräftigen und kauffreudigen Konsument:innengruppe forciert werden kann